Über Salve e.V.
gemeinnütziger Verein seit 2017
Sitz: Gemeinde Brüel
Anschrift: Bahnhofstraße 18 D 19412 Brüel
Zweck:
Er bezweckt ausschließlich die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur. Insbesondere verwirklicht durch,
die Förderung, Schaffung und Einrichtung kultureller Einrichtungen, sowie die Unterhaltung solcher im Sinne des Vereins,
die Förderung und Umsetzung von Projekten, kulturellen Veranstaltungen in den Bereichen Kunst, Bildung und Kultur
die Förderung des internationalen Austausches mit den Schwerpunkten Kunst, Bildung und Kultur.
Was wir wollen?
Wir suchen immer Zuwachs! Aufgerufen sind alle kunstinteressierten Förderer und Kunstschaffende, die die Welt auf unterschiedlichste Art bereichern wollen.
Bankdaten
Salve e.V. - Sparkasse Mecklenburg-Schwerin -
IBAN: DE42 1405 2000 1711 7474 47 - BIC: NOLADE 21 LWL
Salve e.V.
Bahnhofstraße 18 D / 19412 Brüel
Der Kunstverein Salve e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, in dem jede volljährige Person
ordentliches oder förderndes Mitglied werden kann, die die Satzung des Vereins anerkennt. Da Gleiche gilt für Organisationen gem. §4 der Satzung.
BEITRITTSERKLÄRUNG / ZUWENDUNGSERKLÄRUNG
Name: .............................................................Vorname: ...............................................................
Straße: ...................................................... ….. PLZ/Wohnort: ......................................................
E‐Mail: .............................................................Telefon: ..................................................................
Geburtsdatum: ..............................................Beruf : ....................................................................
(freiwillige Angabe)
☐ Ich möchte ordentliches Mitglied werden (Jahresbeitrag 60,--€)
☐ Ich möchte förderndes Mitglied werden und mein Beitrag beträgt jährlich (ab 15€) ______ €
Der Beitrag ist erstmals bei Erklärung des Beitritts für das Kalenderjahr zu begleichen.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Monat vor Jahresende gekündigt wird.
Hiermit ermächtige ich den Kunstverein Salve e.V. bis auf Widerruf nachfolgend den Beitrag jährlich zu Jahresbeginn durch das SEPA‐Lastschriftverfahren einzuziehen.
Bankinstitut: ...................................................................................................................
IBAN: ...............................................................................................................................
BIC: ..................................................................................................................................
Ort / Datum / Unterschrift …...........................................................................................
Bankverbindung:
Salve e.V. - Sparkasse Parchim Lübz
IBAN: DE42 1405 2000 1711 7474 47
BIC: NOLADE 21 LWL
Informationen zum Datenschutz
Die Europäische Union hat ihr Datenschutzrecht mit der sogenannten Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) vereinheitlicht. Diese tritt zusammen mit einer entsprechenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes am 25. Mai 2018 in Kraft.
Im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz bestehen wesentlich umfangreichere Informationspflichten gegenüber Personen, deren Daten erhoben, verarbeitet oder weiter- gegeben werden.
Der Kunstverein Salve e.V. hat die persönlichen Daten seiner Mitglieder schon seit jeher mit der gebotenen Sorgfalt vollkommen vertraulich behandelt und jede unbefugte Verwendung ausgeschlossen. Deswegen kommen wir auch den neuen Informationspflichten gegenüber allen unseren Mitgliedern mit der vorliegenden Mitteilung sehr gerne nach.
Unter den in der Fußzeile angegebenen Kontaktdaten erreichen Sie den Kunstverein Salve e.V. jederzeit für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit unserem Datenschutz. Einen gesonderten Datenschutzbeauftragten benötigen wir entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht.
Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Emailadresse, Angaben zum Status als Schüler, Student oder Familien- angehöriger eines anderen Vereinsmitglieds, Bankverbindung) erheben wir nur direkt bei ihnen über den Mitgliedsantrag oder gesonderte Anfragen. Diese Daten verarbeiten und nutzen wir ausschließlich für Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzugs und der Übermittlung von Vereinsinformationen. Es erfolgt keinerlei Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Eine Nutzung Ihrer Daten für Werbe- oder sonstige Zwecke findet ebenfalls nicht statt.
Ihre personenbezogenen Daten löschen wir nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft, sofern und soweit diese nicht aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen.
Nach der DS-GVO hat jedes unserer Mitglieder einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die bei uns zu seiner Person gespeicherten Daten sowie auf deren Korrektur und Löschung. Ferner können Einschränkungen der Verarbeitung und die Übertragbarkeit der Daten beansprucht werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, der weiteren Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen sowie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit Ihrem Mitgliedsantrag auch die Einwilligung erteilt haben, dass wir die oben genannten personenbezogenen Daten in der beschriebenen Art und Weise verarbeiten und verwenden dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken wollen, so teilen Sie uns dies innerhalb der nächsten vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung bitte schriftlich mit. Bis dahin bleibt die Rechtmäßigkeit unserer Datenverarbeitung und –nutzung unberührt.
Salve e.V. Bahnhofstraße 18 D, 19412 Brüel, [email protected]
Satzung
Kulturverein Salve e.V.
Verein zur Förderung interkultureller Bildung und Kunst
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Salve e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Brüel.
Er ist im Vereinsregister unter der Nr. 5578 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Er bezweckt ausschließlich die Förderung von Bildung, Kunst, Sport und Kultur. Insbesondere verwirklicht durch,
- die Förderung, Schaffung und Einrichtung kultureller Einrichtungen, sowie die Unterhaltung solcher im Sinne des Vereins,
- die Förderung und Umsetzung von Projekten, kulturellen Veranstaltungen in den Bereichen Kunst, Bildung, Sport und Kultur
- die Förderung des internationalen Austausches mit den Schwerpunkten Kunst, Bildung, Sport und Kultur.
§ 3 Mittelverwendung
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff.AO).
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwen- dungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die sich im Sinne der Satzung betätigen will.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
Organisationen des geselligen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens sowie Behörden können kooperative Mitglieder werden. Sie müssen willens sein, die Vereinszwecke zu fördern. In der Mitgliederversammlung haben sie jedoch wie jedes andere Mitglied nur eine Stimme.
Zur Aufnahme als Mitglied ist ein schriftlicher Antrag nach den Vorgaben des Vereins an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet auf der Grundlage der Satzung über die Aufnahme.
Voraussetzung für den Aufnahme ist die Anerkennung der Satzung und der für den Verein gültigen Festlegungen, Beschlüsse und Verordnungen.
Das Mitglied hat alle entsprechenden Beiträge fristgerecht zu entrichten, d.h. bis zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder den Tod des
Mitglieds. Die Austrittserklärung ist immer möglich und ist schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten. Ausgeschlossen wird ein Mitglied, wenn es durch sein Verhalten die Vereinszwecke schädigt. Gegen den Ausschluss, den der Vorstand nach Anhören des Mitglieds ausspricht, ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet mit 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder über den Ausschluss. Der Ausschluss wird mit der Entscheidung wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied wird schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
1. Wahl des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren
2. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung, mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen, mindestens einmal im Geschäftsjahr einberufen. Jedes Mitglied ist berechtigt, in der Mitgliederversammlung Anträge
zu stellen.
Weitere Mitgliederversammlungen werden von dem Vorstand nach Bedarf oder auf schriftlich begründetem Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder einberufen.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/der Vorsitzenden und von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende/r. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Für den inneren Geschäfts-bereich wird bestimmt, dass der/die Vorsitzende/r im Falle seiner Verhinderung von dem/der
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten wird.
Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung einzuberufen und die von ihr gefassten Beschlüsse umzusetzen. Ihm obliegt weiterhin, im Rahmen der in §2 angeführten Aufgaben des Vereins tätig zu sein.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Dies schließt den Bezug irgendwelcher Vergütungen aus den Mitteln des Vereines – mit Ausnahme der nachgewiesenen und erforderlichen Auslagen – aus.
§ 7a Zahlung von Aufwandsersatz
Dem Vorstandsmitglied und dem Rechnungsprüfer steht im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit die Erstattung seiner tatsächlichen Kosten (z.B. Nutzung privater Pkw, Telefon u.a) zu. Die Kosten sind mit Einzelnachweis gegenüber dem Verein zu belegen.
§ 7b Vergütung von Vorstandsmitgliedern (Öffnungsklausel)
Die Mitglieder des Vorstandes können auf Grundlage eines Dienstverhältnisses tätig sein. Zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung des Vertrages ist der/die Vorsitzende. Eine Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB ist gegeben.
§ 8 Geschäfts- und Kassenordnung
Der Vorstand erlässt eine Geschäfts- und Kassenordnung.
§ 9 Kassenbericht
Der Schatzmeister gibt den jährlichen Kassenbericht ab.
§ 10 Satzungsänderungen
Die Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden, sie ist beschluss-fähig unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder. Beschlüsse werden mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 11 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an das Kulturministerium Schwerin mit der Bestimmung, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, kulturelle Zwecke zu verwenden.
Geändert am:
Brüel, den 26.01.2020
Der Vorstand Salve e.V.
Unsere Mitglieder
Dürfen wir vorstellen: Die feinen Menschen, die miteinander arbeiten.
Lydia Klammer BILDENDE KUNST Vorsitz
Theo Jörgensmann MUSIK stellvertretender Vorsitz
Tino Bittner BILDENDE KUNST
Christoph Chciuk BILDENDE KUNST
Robert Klammer MUSIK
Erik Weise HAUTE CUISINE
Rene Zeitz FILM u.v.m.